AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 04.05.2026
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Begriffe
1.1 Anbieter
Anbieter und Vertragspartner ist:
mavo Catering und Events
Mühlenstraße 72
28779 Bremen
Deutschland
Vertreten durch:
Serpil Kocak
Telefon: +49 151 42047550
E-Mail: info@mavo-catering.de
Nachfolgend „mavo“, „wir“ oder „Anbieter“.
1.2 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen mavo und Kunden über Catering-Leistungen, Speisen, Getränke, Lieferungen, Serviceleistungen, Miet- und Leihartikel, Zubehör, Aufbau, Abbau, Reinigung und sonstige veranstaltungsbezogene Leistungen.
Sie gelten für Verträge, die über die Website, per Online-Bestellung, per Anfrageformular, per E-Mail, telefonisch, persönlich oder über sonstige Kommunikationswege geschlossen werden.
1.3 Verbraucher und Unternehmer
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4 Vorrang individueller Vereinbarungen
Individuelle Vereinbarungen, individuelle Angebote und Auftragsbestätigungen gehen diesen AGB vor, soweit sie ausdrücklich abweichende Regelungen enthalten.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn mavo ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt.
§ 2 Leistungsangebot und Besonderheiten von Catering-Leistungen
2.1 Leistungsangebot
mavo bietet Catering-Leistungen für private und geschäftliche Veranstaltungen an. Dazu können insbesondere gehören:
– Frühstückscatering,
– Fingerfood,
– Buffets,
– Grillcatering,
– Speisen und Getränke,
– Lieferung,
– Aufbau und Abbau,
– Reinigung im vereinbarten Umfang,
– Servicepersonal,
– Zubehör,
– Geschirr, Besteck und Gläser,
– Textilien und Tischwäsche,
– Mobiliar,
– Dekoration,
– sonstige Eventausstattung.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung, dem Angebot, der Bestellung, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.
2.2 Eventbezogene Leistungen
Catering-Leistungen werden regelmäßig für ein bestimmtes Eventdatum, einen bestimmten Zeitraum, einen bestimmten Lieferort und eine bestimmte Personenzahl geplant.
Speisen werden frisch hergestellt, vorbereitet oder zusammengestellt. Sie können verderblich sein und sind grundsätzlich für den zeitnahen Verzehr im Zusammenhang mit dem vereinbarten Event bestimmt.
2.3 Produktbilder und Darstellungen
Bilder, Produktfotos und Darstellungen auf der Website dienen der Veranschaulichung. Geringfügige Abweichungen bei Anrichtung, Dekoration, Verpackung, Servierform, Präsentation oder saisonaler Warenverfügbarkeit sind zulässig, sofern sie für den Kunden zumutbar sind und den vereinbarten Leistungsinhalt nicht wesentlich beeinträchtigen.
§ 3 Angebote, Anfrage und Vertragsschluss
3.1 Darstellung auf der Website
Die Darstellung von Produkten, Menüs, Buffets und Leistungen auf der Website stellt grundsätzlich kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Einladung an den Kunden, eine Bestellung abzugeben oder ein individuelles Angebot anzufordern.
3.2 Online-Bestellung
Der Kunde kann über die Website Leistungen auswählen, konfigurieren und bestellen. Vor Abgabe der Bestellung kann der Kunde seine Eingaben prüfen, ändern oder löschen.
Mit Anklicken des abschließenden Bestellbuttons gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die ausgewählten Leistungen ab.
3.3 Annahme durch mavo
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn mavo die Bestellung annimmt.
Die Annahme kann insbesondere erfolgen durch:
– ausdrückliche Auftragsbestätigung per E-Mail,
– Rechnungsstellung,
– Zahlungsbestätigung mit gleichzeitiger Auftragsbestätigung,
– Beginn der Leistungserbringung,
– sonstige eindeutige Bestätigung des Auftrags.
Eine automatische Eingangsbestätigung bestätigt lediglich den Eingang der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar, sofern sie nicht ausdrücklich als Auftragsbestätigung bezeichnet ist.
3.4 Zahlung vor Annahme
Wird im Online-Bestellprozess bereits vor ausdrücklicher Annahme durch mavo eine Zahlung ausgelöst, gilt diese Zahlung zunächst als Zahlung auf das vom Kunden abgegebene Vertragsangebot.
Nimmt mavo die Bestellung nicht an, wird der gezahlte Betrag unverzüglich erstattet.
3.5 Angebotsanfrage
Bei einer Angebotsanfrage gibt der Kunde zunächst keine verbindliche Bestellung ab. mavo erstellt auf Grundlage der übermittelten Informationen ein individuelles Angebot.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt und mavo die Annahme bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt.
3.6 Mündliche Absprachen
Mündliche oder telefonische Absprachen sind nur verbindlich, wenn sie von mavo in Textform bestätigt werden. Textform umfasst insbesondere E-Mail.
§ 4 Kundeninformationen im elektronischen Geschäftsverkehr
4.1 Technische Schritte zum Vertragsschluss
Bei einer Online-Bestellung wählt der Kunde die gewünschten Leistungen aus, legt sie in den Warenkorb oder Konfigurator, gibt die erforderlichen Daten ein, prüft die Bestellübersicht und gibt über den abschließenden Bestellbutton seine Bestellung ab.
4.2 Korrektur von Eingabefehlern
Der Kunde kann seine Eingaben vor Abgabe der Bestellung über die im Bestellprozess vorgesehenen Funktionen korrigieren.
Nach Abgabe der Bestellung sind Änderungen nur nach Zustimmung von mavo möglich.
4.3 Vertragssprache
Die Vertragssprache ist Deutsch.
4.4 Vertragstext
mavo speichert die Vertragsdaten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Der Kunde erhält die wesentlichen Vertragsdaten, diese AGB und gesetzliche Kundeninformationen in Textform, insbesondere per E-Mail.
Der Kunde kann die Bestelldaten vor Abgabe der Bestellung über die Druck- oder Speicherfunktion seines Browsers sichern.
§ 5 Preise, Umsatzsteuer und Zusatzkosten
5.1 Preise gegenüber Verbrauchern
Alle gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
5.2 Preise gegenüber Unternehmern
Gegenüber Unternehmern können Nettopreise angegeben werden, wenn dies eindeutig gekennzeichnet ist. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird dann zusätzlich ausgewiesen.
5.3 Gesamtpreis
Vor Abgabe einer verbindlichen Online-Bestellung wird dem Kunden der Gesamtpreis angezeigt, soweit dieser anhand der Kundenauswahl berechnet werden kann.
Der Gesamtpreis kann insbesondere umfassen:
– Speisen,
– Getränke,
– Lieferkosten,
– Serviceleistungen,
– Personal,
– Aufbau und Abbau,
– Miet- und Leihartikel,
– Zubehör,
– Verpackung,
– Pfand,
– Zuschläge für besondere Lieferzeiten oder Zusatzleistungen.
5.4 Zusatzkosten
Zusätzliche Kosten werden nur berechnet, wenn sie vor Vertragsschluss ausgewiesen, im Angebot genannt oder individuell vereinbart wurden.
Dies gilt insbesondere für Lieferkosten, Wartezeiten, Sonderfahrten, kurzfristige Änderungen, Zusatzpersonal, Mietartikel oder besondere Aufwände am Veranstaltungsort.
§ 6 Mindestbestellmenge, Personenzahl und Leistungsumfang
6.1 Mindestbestellmenge
Bestimmte Catering-Angebote setzen eine Mindestpersonenzahl oder einen Mindestbestellwert voraus. Die konkrete Mindestmenge ergibt sich aus der Produktbeschreibung, dem Checkout, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.
6.2 Personenzahl
Die vom Kunden angegebene Personenzahl ist Grundlage für Planung, Einkauf, Produktion, Personalplanung und Preisberechnung.
6.3 Änderung der Personenzahl
Eine Änderung der Personenzahl nach Vertragsschluss ist nur wirksam, wenn mavo diese bestätigt.
mavo kann Änderungen ablehnen, wenn sie organisatorisch, produktionstechnisch, personell, lebensmittelbezogen oder wirtschaftlich nicht mehr zumutbar sind.
6.4 Nicht vereinbarter Mehrbedarf
Ein Anspruch auf Versorgung zusätzlicher, nicht vereinbarter Personen besteht nicht.
Erbringt mavo vor Ort zusätzliche Leistungen, können diese gesondert berechnet werden.
§ 7 Zahlung und Zahlungsabwicklung
7.1 Zahlungsdienstleister
Die Zahlungsabwicklung erfolgt ganz oder teilweise über den Zahlungsdienstleister Mollie.
Im Checkout werden dem Kunden die jeweils verfügbaren Zahlungsarten angezeigt.
7.2 Zahlungsarten
Je nach Verfügbarkeit können insbesondere folgende Zahlungsarten angeboten werden:
– SEPA-Lastschrift,
– PayPal,
– Kartenzahlung,
– Apple Pay,
– Google Pay,
– iDEAL,
– Pay by Bank,
– Riverty,
– weitere im Checkout angezeigte Zahlungsarten.
Ein Anspruch auf Nutzung einer bestimmten Zahlungsart besteht nicht.
7.3 Bedingungen der Zahlungsanbieter
Für einzelne Zahlungsarten können ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Zahlungsanbieters gelten.
Die Zahlungspflicht des Kunden gegenüber mavo bleibt hiervon unberührt.
7.4 Fälligkeit
Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Vergütung mit Vertragsschluss fällig.
Wird Zahlung auf Rechnung vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb der in der Rechnung genannten Zahlungsfrist zu zahlen.
7.5 Zahlungsverzug
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Während des Verzugs ist die Geldschuld gesetzlich zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Verbraucher werden darauf hingewiesen, dass sie spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung in Verzug kommen, wenn sie hierauf in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen wurden.
7.6 Rückerstattungen
Rückerstattungen erfolgen grundsätzlich über dieselbe Zahlungsart, die der Kunde verwendet hat, sofern dies technisch möglich und rechtlich zulässig ist.
§ 8 SEPA-Lastschrift
8.1 SEPA-Mandat
Wählt der Kunde SEPA-Lastschrift, erteilt er im Zahlungsprozess ein SEPA-Lastschriftmandat.
Der Kunde ermächtigt den Zahlungsempfänger, den fälligen Betrag vom angegebenen Konto einzuziehen.
8.2 Kontodaten und Deckung
Der Kunde ist verpflichtet, korrekte Kontodaten anzugeben und für ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.
8.3 Rücklastschrift
Entsteht eine Rücklastschrift aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, insbesondere wegen falscher Kontodaten, fehlender Deckung oder unberechtigtem Widerspruch, kann mavo Ersatz der tatsächlich entstandenen und erforderlichen Kosten verlangen.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 9 Drittanbieter-Zahlungsarten
Soweit Zahlungsarten externer Zahlungsanbieter angeboten werden, erfolgt die Zahlungsabwicklung nach Maßgabe der im Checkout angezeigten Zahlungsinformationen und der Bedingungen des jeweiligen Zahlungsanbieters.
Dies kann insbesondere PayPal, Kartenzahlung, Apple Pay, Google Pay, iDEAL, Pay by Bank, Riverty oder weitere über Mollie eingebundene Zahlungsarten betreffen.
Je nach Zahlungsart können Identitätsprüfung, Bonitätsprüfung, Zahlungsziel, Forderungsabtretung oder weitere Zahlungsbedingungen gelten.
Die vertragliche Zahlungspflicht des Kunden gegenüber mavo bleibt hiervon unberührt.
§ 10 Lieferung, Liefergebiet und Übergabe
10.1 Liefergebiet
mavo liefert im vereinbarten Liefergebiet.
Das Liefergebiet ergibt sich aus der Website, dem Checkout, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.
10.2 Lieferadresse
Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse.
Der Kunde ist verpflichtet, eine vollständige und richtige Lieferadresse, einen Ansprechpartner vor Ort, eine Telefonnummer und besondere Zugangsinformationen anzugeben.
10.3 Lieferzeitfenster
Lieferungen erfolgen innerhalb des vereinbarten Lieferzeitfensters.
Eine minutengenaue Lieferung ist nur geschuldet, wenn mavo diese ausdrücklich bestätigt hat.
10.4 Verzögerungen
mavo informiert den Kunden unverzüglich, wenn sich abzeichnet, dass ein vereinbartes Lieferzeitfenster nicht eingehalten werden kann.
Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
10.5 Zugang zum Lieferort
Der Kunde muss sicherstellen, dass der Lieferort erreichbar ist und eine ordnungsgemäße Übergabe möglich ist.
Dazu gehören insbesondere:
– Zugang zum Gebäude oder Veranstaltungsort,
– erreichbarer Ansprechpartner,
– Park- oder Entlademöglichkeit,
– Information über Treppen, Aufzüge, Zufahrtsbeschränkungen oder Sicherheitsanforderungen.
10.6 Übergabe
Die Übergabe erfolgt an den Kunden oder an eine am Lieferort anwesende Person, die nach den Umständen als empfangsberechtigt anzusehen ist.
Mit Übergabe gehen Verantwortung für sachgerechte Lagerung, Kühlung, Warmhaltung und rechtzeitigen Verzehr auf den Kunden über, soweit keine weitere Betreuung durch mavo vereinbart wurde.
§ 11 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen rechtzeitig, vollständig und richtig mitzuteilen.
Dazu zählen insbesondere:
– Eventdatum,
– gewünschte Lieferzeit,
– Lieferadresse,
– Ansprechpartner vor Ort,
– Telefonnummer,
– Personenzahl,
– Anlass,
– besondere Speisewünsche,
– Allergien und Unverträglichkeiten,
– räumliche Gegebenheiten,
– Zufahrts- und Parkmöglichkeiten,
– gewünschte Zusatzleistungen,
– behördliche oder standortbezogene Vorgaben.
Unterlässt der Kunde erforderliche Mitwirkungen, trägt er daraus entstehende Mehrkosten, Verzögerungen oder Leistungseinschränkungen, soweit er diese zu vertreten hat.
§ 12 Annahmeverzug und fehlgeschlagene Lieferung
12.1 Annahmeverzug
Nimmt der Kunde die Leistung zum vereinbarten Zeitpunkt nicht an oder ist am Lieferort keine empfangsberechtigte Person erreichbar, gerät der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften in Annahmeverzug.
12.2 Wartezeiten
Von dem Kunden verursachte Wartezeiten können angemessen berechnet werden, wenn sie über ein übliches Maß hinausgehen und von mavo nicht zu vertreten sind.
12.3 Fehlgeschlagene Lieferung
Scheitert die Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen, soweit mavo die Leistung ordnungsgemäß angeboten hat und die Speisen wegen Frische, Verderblichkeit oder Eventbezug nicht anderweitig verwertet werden können.
Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 13 Änderungen durch den Kunden
13.1 Änderungswünsche
Änderungen nach Vertragsschluss sind nur nach Zustimmung von mavo möglich.
Dies betrifft insbesondere:
– Personenzahl,
– Lieferzeit,
– Lieferort,
– Speisenauswahl,
– Allergieanforderungen,
– Zubehör,
– Serviceumfang,
– Aufbau oder Abbau.
13.2 Ablehnung von Änderungen
mavo kann Änderungswünsche ablehnen, wenn diese organisatorisch, produktionstechnisch, personell, lebensmittelbezogen oder wirtschaftlich nicht mehr zumutbar sind.
13.3 Mehrkosten
Durch Änderungen entstehende Mehrkosten werden dem Kunden vor Bestätigung der Änderung mitgeteilt oder nach Aufwand berechnet, wenn dies vereinbart wurde.
§ 14 Stornierung durch den Kunden
14.1 Verhältnis von Widerruf und Stornierung
Stornierung ist nicht dasselbe wie Widerruf.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nur, soweit es gesetzlich vorgesehen und nicht ausgeschlossen ist.
Eine Stornierung ist die vertragliche Absage einer bereits beauftragten Leistung.
14.2 Form der Stornierung
Der Kunde kann eine Bestellung oder einen Auftrag vor dem Veranstaltungstermin stornieren.
Die Stornierung muss in Textform erfolgen, insbesondere per E-Mail.
14.3 Kostenfolge bei Stornierung
Bei einer Stornierung berechnet mavo keine pauschale Vertragsstrafe.
mavo kann jedoch die Vergütung für bereits erbrachte Leistungen sowie Ersatz der Aufwendungen verlangen, die bis zur Stornierung bereits entstanden sind oder aufgrund der Bestellung nicht mehr vermieden werden können.
Dazu zählen insbesondere:
– bereits eingekaufte oder bestellte Waren,
– vorbereitete oder hergestellte Speisen,
– nicht mehr stornierbare Fremdleistungen,
– Miet- und Leihartikel,
– Personalkosten,
– Planungs- und Organisationsaufwand,
– sonstige nachweisbare Aufwendungen.
Ersparte Aufwendungen und dasjenige, was mavo durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft oder Leistung erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt, werden angerechnet, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
14.4 Unternehmerkunden
Bei Unternehmerkunden können in individuellen Angeboten abweichende Stornoregelungen vereinbart werden.
§ 15 Rücktritt oder Leistungsanpassung durch mavo
15.1 Objektive Leistungshindernisse
mavo kann vom Vertrag zurücktreten oder dem Kunden eine Anpassung der Leistung anbieten, wenn die Leistung aus Gründen unmöglich oder wesentlich erschwert wird, die mavo nicht zu vertreten hat.
Dazu zählen insbesondere:
– fehlende Warenverfügbarkeit trotz rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Beschaffung,
– Ausfall wesentlicher Lieferanten,
– erheblicher krankheitsbedingter Personalausfall,
– behördliche Einschränkungen,
– extreme Wetterlagen,
– erhebliche Verkehrshindernisse,
– Strom-, Wasser- oder Versorgungsausfälle,
– sonstige Fälle höherer Gewalt.
15.2 Informationspflicht
mavo informiert den Kunden unverzüglich über das Leistungshindernis und etwaige Ersatzmöglichkeiten.
15.3 Rückerstattung
Bereits gezahlte Beträge werden erstattet, soweit keine Leistung erbracht wurde und kein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch auf Vergütung besteht.
§ 16 Ersatzprodukte und zumutbare Leistungsänderungen
16.1 Ersatz bei Nichtverfügbarkeit
Ist eine einzelne Zutat, Komponente oder ein bestimmtes Produkt nicht verfügbar, darf mavo eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist und der vereinbarte Leistungscharakter erhalten bleibt.
16.2 Allergien und Unverträglichkeiten
Ersatzprodukte dürfen nicht verwendet werden, wenn dadurch dem Anbieter bekannte Allergie- oder Unverträglichkeitsangaben des Kunden verletzt würden.
16.3 Wesentliche Änderungen
Bei wesentlichen Änderungen informiert mavo den Kunden, soweit dies rechtzeitig möglich ist.
Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 17 Lebensmittel, Allergene und Zusatzstoffe
17.1 Angaben zu Allergenen und Zusatzstoffen
Angaben zu Allergenen, Zusatzstoffen und Inhaltsstoffen erfolgen nach bestem Wissen auf Grundlage der verwendeten Rezepturen, Produktinformationen und Lieferantendaten.
17.2 Kreuzkontamination
Trotz sorgfältiger Arbeitsweise können Spuren von Allergenen oder unbeabsichtigte Kreuzkontaminationen nicht vollständig ausgeschlossen werden.
17.3 Schwere Allergien und Unverträglichkeiten
Kunden mit schweren Allergien oder medizinisch relevanten Unverträglichkeiten müssen mavo vor Bestellung ausdrücklich kontaktieren und die Anforderungen in Textform mitteilen.
Eine allergenfreie Leistung wird nur geschuldet, wenn mavo diese ausdrücklich in Textform bestätigt.
17.4 Keine medizinische Garantie
Angaben zu Allergenen und Unverträglichkeiten ersetzen keine medizinische Beratung und stellen keine medizinische Garantie dar.
§ 18 Hygiene, Lagerung und Verzehr
18.1 Verantwortung bis zur Übergabe
Bis zur Übergabe ist mavo für die ordnungsgemäße Herstellung, Vorbereitung und Lieferung im vereinbarten Umfang verantwortlich.
18.2 Verantwortung nach Übergabe
Nach Übergabe ist der Kunde für sachgerechte Lagerung, Kühlung, Warmhaltung, hygienischen Umgang und rechtzeitigen Verzehr verantwortlich, soweit keine weitere Servicebetreuung durch mavo vereinbart wurde.
18.3 Zeitnaher Verzehr
Speisen sind für den zeitnahen Verzehr im Zusammenhang mit dem vereinbarten Event bestimmt.
Eine spätere Lagerung, Weitergabe, Weiterverwendung oder ein Weitertransport erfolgt auf Verantwortung des Kunden.
18.4 Servicepersonal
Ist Servicepersonal von mavo gebucht, richtet sich die Verantwortung während der Servicezeit nach dem vereinbarten Leistungsumfang.
§ 19 Miet- und Leihartikel, Zubehör, Pfand, Verlust und Beschädigung
19.1 Miet- und Leihartikel
Soweit Geschirr, Besteck, Gläser, Textilien, Mobiliar, Dekoration, Warmhaltebehälter oder sonstige Gegenstände bereitgestellt werden, bleiben diese Eigentum von mavo oder des jeweiligen Vermieters.
19.2 Rückgabe
Miet- und Leihartikel sind vollständig, pfleglich behandelt und zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben oder zur Abholung bereitzustellen.
19.3 Reinigung
Miet- und Leihartikel sind von groben Speiseresten zu befreien und in der vereinbarten Weise zur Abholung oder Rückgabe bereitzustellen, sofern keine abweichende Reinigungsleistung vereinbart wurde.
19.4 Verlust und Beschädigung
Der Kunde haftet für Verlust oder Beschädigung von Miet- und Leihartikeln, soweit er diese zu vertreten hat.
Bei Beschädigung kann mavo die erforderlichen Reparaturkosten verlangen. Ist eine Reparatur nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll, kann mavo den Zeitwert des betroffenen Artikels verlangen.
19.5 Pfand
Soweit Pfand erhoben wird, wird dieses nach vollständiger und ordnungsgemäßer Rückgabe der Gegenstände erstattet.
Offene Ersatzansprüche können mit dem Pfand verrechnet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 20 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von mavo, soweit sie nicht bestimmungsgemäß verbraucht, verarbeitet oder mit anderen Sachen verbunden werden.
Bei Verbrauchern gilt der Eigentumsvorbehalt nur im gesetzlich zulässigen Umfang.
§ 21 Mängelrechte
21.1 Gesetzliche Rechte
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
21.2 Prüfung bei Übergabe
Der Kunde soll die Leistung bei Übergabe auf erkennbare Abweichungen prüfen und offensichtliche Mängel unverzüglich mitteilen, damit mavo Abhilfe schaffen kann.
Für Verbraucher ist diese Mitteilung keine Voraussetzung für gesetzliche Mängelrechte.
21.3 Unternehmer
Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten.
21.4 Garantie
Eine Garantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich als Garantie bezeichnet und in Textform abgegeben wurde.
§ 22 Haftung
22.1 Unbeschränkte Haftung
mavo haftet unbeschränkt:
– bei Vorsatz,
– bei grober Fahrlässigkeit,
– bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
– nach dem Produkthaftungsgesetz,
– bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
– bei Übernahme einer Garantie.
22.2 Einfache Fahrlässigkeit
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet mavo nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
22.3 Kundenseitige Pflichtverletzungen
mavo haftet nicht für Schäden, Qualitätsbeeinträchtigungen oder gesundheitliche Risiken, die nach Übergabe durch unsachgemäße Lagerung, fehlende Kühlung, fehlende Warmhaltung, verspäteten Verzehr, Weitertransport, Vermischung mit fremden Speisen oder sonstige kundenseitige Pflichtverletzungen entstehen, soweit mavo diese nicht zu vertreten hat.
22.4 Erfüllungsgehilfen
Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten gesetzlicher Vertreter, Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen von mavo.
22.5 Zwingende Rechte
Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 23 Höhere Gewalt
23.1 Ereignisse höherer Gewalt
mavo haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die auf Ereignissen beruhen, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von mavo liegen und von mavo nicht zu vertreten sind.
Dazu zählen insbesondere:
– Naturereignisse,
– extreme Wetterlagen,
– behördliche Maßnahmen,
– Streik,
– Aussperrung,
– Krieg,
– Terror,
– Pandemien oder Epidemien,
– erhebliche Verkehrsstörungen,
– Ausfall von Energie-, Wasser- oder Telekommunikationsversorgung,
– unverschuldete Lieferantenausfälle.
23.2 Folgen
mavo informiert den Kunden unverzüglich und bemüht sich um eine zumutbare Ersatzlösung.
Gesetzliche Rücktritts-, Minderungs- und Schadensersatzrechte bleiben unberührt, soweit sie zwingend bestehen.
§ 24 Widerrufsrecht für Verbraucher
24.1 Grundsatz
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit dieses nicht gesetzlich ausgeschlossen ist oder erlischt.
24.2 Ausschluss bei typischen Catering-Leistungen
Das Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei Verträgen:
1. zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf persönliche Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind;
2. zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde;
3. zur Lieferung von Speisen und Getränken, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
Diese Ausschlüsse betreffen regelmäßig Catering-Bestellungen von mavo, insbesondere frisch zubereitete Speisen, Buffets, Fingerfood, Frühstücks- und Grillcatering zu einem bestimmten Eventdatum oder Lieferzeitfenster.
24.3 Dienstleistungen
Soweit ausnahmsweise reine Dienstleistungen beauftragt werden, die nicht bereits von dem Ausschluss für terminbezogene Catering-Leistungen erfasst sind, kann ein Widerrufsrecht bestehen, sofern es nicht gesetzlich ausgeschlossen ist oder erlischt.
Ein Widerrufsrecht kann bei Dienstleistungen erlöschen, wenn mavo die Dienstleistung vollständig erbracht hat und der Verbraucher vor Beginn der Ausführung ausdrücklich zugestimmt hat, dass mavo vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, und der Verbraucher seine Kenntnis bestätigt hat, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert.
24.4 Standardwaren ohne Eventbezug
Soweit mavo ausnahmsweise standardisierte, nicht verderbliche Waren ohne Eventbezug verkauft, kann ein Widerrufsrecht bestehen.
Für solche Fälle gilt die nachfolgende Widerrufsbelehrung.
Widerrufsbelehrung
nur für Leistungen, bei denen ein Widerrufsrecht besteht
Widerrufsrecht
Soweit ein Widerrufsrecht besteht, haben Verbraucher das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage:
– bei Dienstleistungen ab dem Tag des Vertragsschlusses;
– bei Warenlieferungen ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Ware erhalten hat.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher mavo mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel per Brief oder E-Mail, über seinen Entschluss informieren, den Vertrag zu widerrufen.
Der Widerruf ist zu richten an:
mavo Catering und Events
Mühlenstraße 72
28779 Bremen
Deutschland
E-Mail: info@mavo-catering.de
Telefon: +49 151 42047550
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Folgen des Widerrufs
Wenn der Verbraucher diesen Vertrag wirksam widerruft, erstattet mavo alle Zahlungen, die mavo vom Verbraucher erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten, mit Ausnahme zusätzlicher Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die von mavo angebotene günstigste Standardlieferung gewählt hat.
Die Rückzahlung erfolgt unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei mavo eingegangen ist.
Für die Rückzahlung verwendet mavo dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Muster-Widerrufsformular
Der Verbraucher kann das folgende Formular verwenden. Die Verwendung ist nicht vorgeschrieben.
An:
mavo Catering und Events
Mühlenstraße 72
28779 Bremen
Deutschland
E-Mail: info@mavo-catering.de
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren / die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
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Bestellt am / erhalten am:
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Name des Verbrauchers:
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Anschrift des Verbrauchers:
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Unterschrift des Verbrauchers, nur bei Mitteilung auf Papier:
__________________________________________________
Datum:
__________________________________________________
§ 25 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung von mavo.
Marketing-Kommunikation per E-Mail, SMS oder vergleichbaren Kommunikationsmitteln erfolgt nur, wenn hierfür eine rechtliche Grundlage besteht, insbesondere eine wirksame Einwilligung.
§ 26 Verbraucherstreitbeilegung
mavo ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 27 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
§ 28 Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von mavo.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
§ 29 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle unwirksamer Bestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.